1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der Varyonaya Kasha Reiseagentur, Kaiserstraße 78, 60329 Frankfurt am Main (nachfolgend "Varyonaya Kasha", "wir" oder "uns") und unseren Kunden (nachfolgend "Kunde", "Sie" oder "Reisender") geschlossen werden.

1.2 Die AGB gelten für die Vermittlung von Reiseleistungen, Pauschalreisen und sonstigen touristischen Dienstleistungen sowie für die Erbringung eigener Dienstleistungen durch Varyonaya Kasha.

1.3 Diese AGB werden Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Mit der Buchungsanfrage bietet der Kunde Varyonaya Kasha den Abschluss eines Vermittlungs- oder Reisevertrages verbindlich an. Die Anfrage kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über das Kontakt- bzw. Buchungsformular auf unserer Website erfolgen.

2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Varyonaya Kasha zustande. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Buchungsbestätigung oder Rechnung, die dem Kunden per E-Mail oder Post zugesandt wird.

2.3 Bei der Vermittlung von Reiseleistungen wird Varyonaya Kasha als Vermittler tätig. In diesem Fall kommt der Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (Reiseveranstalter, Hotel, Mietwagenfirma etc.) zustande. In diesem Fall gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Leistungsträgers.

2.4 Bei Pauschalreisen, die von Varyonaya Kasha selbst veranstaltet werden, kommt der Reisevertrag direkt zwischen dem Kunden und Varyonaya Kasha zustande.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Nach Vertragsschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung sowie des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Der restliche Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

3.2 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3.3 Wenn der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies Varyonaya Kasha zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3.4 Die Zahlung kann per Überweisung, Kreditkarte oder andere von Varyonaya Kasha angebotene Zahlungsmethoden erfolgen.

4. Leistungen und Preise

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot sowie aus den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung.

4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Varyonaya Kasha.

4.3 Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person, sofern nicht anders angegeben, und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

5. Leistungsänderungen

5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Varyonaya Kasha nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5.3 Varyonaya Kasha ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

5.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Varyonaya Kasha in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

6.1 Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Varyonaya Kasha unter der angegebenen Adresse zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Varyonaya Kasha Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

Varyonaya Kasha kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Varyonaya Kasha nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr geforderte Pauschale.

6.2 Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann Varyonaya Kasha bis zu 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 50 Euro pro Kunden erheben.

Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

6.3 Ersatzpersonen

Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Varyonaya Kasha kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde gegenüber Varyonaya Kasha als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Rücktritt und Kündigung durch Varyonaya Kasha

7.1 Varyonaya Kasha kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Varyonaya Kasha nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Varyonaya Kasha, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Varyonaya Kasha verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Haftung

8.1 Die vertragliche Haftung von Varyonaya Kasha für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit Varyonaya Kasha für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2 Die deliktische Haftung von Varyonaya Kasha für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

8.3 Varyonaya Kasha haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Mitwirkungspflicht des Kunden

9.1 Mängelanzeige: Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind Beanstandungen unverzüglich direkt Varyonaya Kasha mitzuteilen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9.2 Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er Varyonaya Kasha zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Varyonaya Kasha verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Varyonaya Kasha erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Varyonaya Kasha unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.2 Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 Varyonaya Kasha wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

11.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Varyonaya Kasha nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

12. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Varyonaya Kasha zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Varyonaya Kasha findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2 Der Kunde kann Varyonaya Kasha nur an ihrem Sitz verklagen.

13.3 Für Klagen von Varyonaya Kasha gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Varyonaya Kasha vereinbart.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14.2 Varyonaya Kasha nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Letzte Aktualisierung: 15. Dezember 2023